Rechtsfragen und Antworten zum Ridesharing für Fahrende
Grundvoraussetzungen
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Fahrt anbieten zu dürfen?
- Du musst in jedem Fall einen gültigen Führerschein, und eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen. In der Regel musst du mindestens 18 Jahre alt sein, damit du eine Fahrt anbieten darfst.
- Dein Auto muss verkehrstüchtig sein.
- Die Nutzungsbedingungen der einzelnen Buchungsplattformen können sich unterscheiden. Bitte informiere dich, ob dein Buchungsportal Besonderheiten hat.
Wie alt muss ich sein, um eine Mitfahrgelegenheit anzubieten?
- In der Regel musst du mindestens 18 Jahre alt sein, damit du dich auf einer Buchungsplattform registrieren und als Fahrer eine Fahrt anbieten darfst.
- Darüber hinaus musst du über einen gültigen Führerschein, eine KFZ-Haftpflichtversicherung und ein verkehrstüchtiges Fahrzeug verfügen.
- Bitte informiere dich in den Nutzungsbedingungen deiner Buchungs-Plattform genau.
Was passiert mit meinen persönlichen Daten?
- Wenn du dich auf einer der Buchungsplattformen registrierst, schließt du mit ihnen einen Nutzungsvertrag ab. Die Buchungsplattformen dürfen die persönlichen Daten erheben und speichern, die für diesen Nutzungsvertrag notwendig sind: Meistens zumindest deine E-Mail-Adresse und deine Telefonnummer. Diese musst du zutreffend angeben. Bei manchen Buchungsplattformen musst du zusätzlich ein Foto oder weitere Identitätsnachweise erbringen.
- Dein Fahrer oder Mitfahrer darf deine Kontaktdaten nur für folgende Zwecke verwenden:
-
- Um eine Anfrage zur Buchung zu stellen bzw. eine Buchung durchzuführen
- Damit eine reibungslose Fahrt möglich ist – für die Vereinbarung eines Zustiegsortes, falls Verspätungen auftreten usw.
- Falls etwas schiefgeht – z.B., wenn Gepäck vergessen wurde.
- In der Regel werden deine Daten für einen gewissen Zeitraum nach der Fahrt, z.B. 14 Tage, gespeichert, damit im Nachhinein auftretende Fragen oder Probleme noch geklärt werden können. Das ist zulässig.
- Die Buchungsplattform muss deine Daten löschen, wenn du dein Nutzerkonto löschst, und du kannst manchen Verwendungen der Daten widersprechen. Schau hierfür in die Datenschutzerklärung deiner gewählten Buchungsplattform.
- Wenn du den Verdacht hast, dass deine persönlichen Daten vom Fahrer missbräuchlich verwendet werden, kannst du dich bei der Buchungsplattform melden. Wenn die Buchungsplattform selbst nicht richtig mit den Daten umgeht, kannst du dich an die Datenschutzbehörde wenden. Alle Bundesländer unterhalten eine Datenschutzbehörde, die du im Internet findest.
Darf ich / muss ich alleinreisende Kinder befördern?
- Viele Plattformen lassen alleinreisende Kinder ohnehin erst ab einem Mindestalter zu. In diesem Fall musst du es natürlich nicht akzeptieren, wenn auf einmal ein Kind statt der angekündigten erwachsenen Person erscheint. Aber auch, wenn Kinder zugelassen sind, steht es dir frei, ob du auch Kinder akzeptierst. In keinem Fall kann man dir gegen deinen Willen Aufsichtspflichten für Kinder auferlegen.
Mit welchem Führerschein darf ich Fahrten anbieten?
- Du brauchst mindestens einen Führerschein der Klasse B. Damit darfst du bis zu 8 Personen mitnehmen – mit dir als Fahrer dürft ihr maximal 9 Personen im Auto sein. Das Auto muss dafür ausgelegt sein – jede Person braucht einen Sitzplatz. Die zulässige Gesamtmasse darf nicht mehr als 3.500 kg betragen.
- Für neun und mehr Fahrgäste brauchst du einen Führerschein Klasse D – den „Bus-Führerschein“.
- Einen Personenbeförderungsschein brauchst du nicht, wenn du Mitfahrten nur gegen Kostenbeitrag und nicht gewerblich anbietest.
(Wo) kann ich mich melden, wenn ich den Verdacht habe, dass ein Nutzer Missbrauch der Plattform betreibt? (z.B. klar gewerbliches Fahren, Kontaktaufnahme offenbar nur zum Ausspähen von Daten)
- Die jeweiligen Buchungsplattformen verfügen über Meldeoptionen für verdächtige Mitglieder oder verdächtige Fahrten. Bitte informiere dich bei der Registrierung, welche Möglichkeiten dir zur Verfügung stehen.
- Bitte beachte die Sicherheitshinweise, mit denen du betrügerische Links erkennen und Betrug vorbeugen kannst. Dazu gehört z.B., dass du nur über die offiziellen Zahlungswege der Buchungsplattformen deine Fahrt bezahlen solltest. Sei sparsam mit deinen persönlichen Informationen und prüfe Links, bevor du sie anklickst.
- Wenn du Opfer einer Straftat geworden bist, zum Beispiel durch Zahlungsbetrug, Identitätsdiebstahl oder (sexuelle) Gewalt während der Fahrt, wende dich direkt an die Polizei:
- In Notfällen erreichst du sie unter 110.
- In weniger dringenden Fällen gibt es eine örtliche Durchwahl, oder kannst online oder vor Ort Anzeige stellen.
Abgrenzungsfragen: Wann liegt Ridesharing vor?
Was muss ich bei der Steuererklärung beachten, wenn ich Mitfahrgelegenheiten gegen Kostenbeitrag anbiete?
- Private Fahrten, zum Beispiel für einen Städtetrip oder um Verwandte zu besuchen, kannst du nicht von der Steuer absetzen.
- Wenn die von dir angebotene Mitfahrgelegenheit dein Weg zur Arbeit ist, kannst du deine Fahrtkosten im Rahmen der Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) von der Steuer absetzen. Dafür musst du die kürzeste oder verkehrsgünstigste Wegstrecke zu deinem Arbeitsplatz ansetzen, und darfst die Entfernung nur einmal je gefahrenen Tag berücksichtigen. Auch jeder deiner Mitfahrer darf die Kostenbeiträge für die Mitfahrgelegenheit so in der Steuererklärung angeben, aber nur bis zu einem Betrag von 4.500,-€ im Jahr. Als Fahrer darfst du auch höhere Kosten ansetzen, diese solltest du nachweisen können.
- Vorsicht: Wenn du regelmäßig als Fahrer Mitfahrten anbietest und dafür Kostenbeteiligung erhältst („Mitnahmevergütung“), kannst du die Freigrenze von 256 € pro Jahr überschreiten, die in diesen Fällen gilt. Dann musst du die Einkünfte als „sonstige Einkünfte“ im Sinne von § 22 Abs. Nr. 3 Einkommenssteuergesetz (EstG) angeben.
- Da das Steuerrecht komplex ist, können hier nur erste Informationen gegeben werden. Um deinen Einzelfall zu prüfen oder festzustellen, ob du ein Fahrtenbuch oder andere Nachweise vorhalten musst, wende dich bitte an eine Steuerberaterin.
Muss ich eine spezielle Versicherung abschließen, wenn ich Mitfahrgelegenheiten gegen Kostenbeitrag anbiete?
- Nein. Die wichtigste Versicherung, die du abschließen musst, um ein Auto auf öffentlichen Straßen zu nutzen, ist die KfZ-Haftpflichtversicherung. Sie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und sichert Schäden ab, die anderen durch dein Auto entstehen – auch bei Mitfahrgelegenheiten: Zum Beispiel, wenn du einen Unfall verursachst und dabei deine Mitfahrer verletzt werden.
- Wenn die Mitfahrgelegenheit für den Arbeitsweg genutzt wird, greift auch die gesetzliche Unfallversicherung.
- Dagegen ist eine Insassenunfallversicherung nur in seltenen Fällen sinnvoll und manchmal auch in einer Teilkaskoversicherung enthalten.
- Wenn du regelmäßig Fahrgemeinschaften anbietest, solltest du dich bei deinem Versicherer informieren und beraten lassen, um sicherzugehen, dass dein Versicherungsschutz ausreichend ist.
(Wann) Brauche ich einen Personenbeförderungsschein?
- Wenn du Mitfahrgelegenheiten gegen Kostenbeitrag nach den Regeln auf unseren Partnerplattformen anbietest, brauchst du keinen Personenbeförderungsschein – auch, wenn du regelmäßig fährst. Entscheidend ist, dass die Fahrpreise der Mitfahrer nur deine eigenen Kosten abdecken – du darfst nicht auf Gewinn zielen.
- Die Obergrenze für den Kostenbeitrag liegt bei insgesamt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer: Wenn du z.B. eine Strecke von 100 km als Mitfahrgelegenheit anbietest, darfst du maximal 30 € von einem, oder bei drei Mitfahrern jeweils 10 € Kostenbeitrag verlangen.
- Den Personenbeförderungsschein (juristisch heißt er heute: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) brauchst du immer dann, wenn du
-
- Entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste beförderst: Also als Taxifahrer, Uber-Fahrer oder wenn du sonst Honorar oder Gehalt dafür erhältst, dass du Personen transportierst.
- Personen fährst, für deren entgeltlichen Transport eine Genehmigung erforderlich ist: Also zum Beispiel Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen, oder Schülerinnen und Schüler.
Wo ist die Grenze zwischen "entgeltlicher Fahrgastbeförderung" und "Mitfahrgelegenheit gegen Kostenbeitrag“?
- Wenn du für den Transport von Personen Honorar oder Gehalt erhältst, bist du entgeltlich oder geschäftsmäßig tätig – unabhängig davon, ob du die Fahrten angestellt oder selbstständig erbringst. Dann musst du die Regeln des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) berücksichtigen.
- Für private Mitfahrgelegenheiten gilt das nicht: Sie sind davon ausgenommen, auch wenn sie regelmäßig angeboten werden – solange der Beitrag der Mitfahrenden nicht die Kosten der Fahrt übersteigt.
- Die Obergrenze für den Kostenbeitrag liegt bei insgesamt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer: Wenn du z.B. eine Strecke von 100 km als Mitfahrgelegenheit anbietest, darfst du maximal 30 € von einem, oder bei drei Mitfahrern jeweils 10 € Kostenbeitrag verlangen.
Meine Rechte, meine Pflichten nach Vereinbarung – Erfüllung
Vor der Fahrt
(Wie) Kann ich eine angebotene Fahrt stornieren?
- Du kannst eine angebotene Fahrt stornieren. Es kann verschiedene Gründe geben, dass du die Fahrt nicht durchführen kannst – zum Beispiel, wenn du krank wirst, oder dein Auto vor der Fahrt kaputtgeht. Wenn du stornierst, erhalten deine gebuchten Mitfahrer den Fahrtpreis zurück, sofern sie zuvor bezahlt hatten. Bitte informiere dich, bevor du eine Fahrt anbietest, welche Regeln für die Stornierung und Rückerstattung für deine Buchungsplattform gelten.
- Bedenke auch, dass deine Mitfahrer sich auf dich verlassen. Die Buchungsplattformen haben deshalb unterschiedliche Regelungen, wie sich Stornierungen auswirken. Fair ist es, deinen Mitfahrern so früh wie möglich Bescheid zu geben, damit sie nach Alternativen für ihre Reise suchen können.
- Wenn du häufiger Fahrten stornierst, werden Mitfahrer davon ausgehen, dass du kein zuverlässiger Fahrer bist.
Darf ich kurzfristig die Mitfahrt/Mitnahme verweigern, wenn mein Fahrer/Mitfahrer mir unheimlich ist?
- „Unheimlich“ ist leider nicht ganz leicht greifbar. Du solltest auf dein Gefühl vertrauen: Wenn du dich mit einer Person unsicher fühlst, lass sie nicht in dein Auto bzw. fahre nicht mit. Du musst aber damit rechnen, dass du als Mitfahrer unter Umständen trotzdem die Kostenbeteiligung zahlen musst.
- Wenn dein Unwohlsein sich an leicht erkennbaren und messbaren Maßstäben festmacht – zum Beispiel, wenn jemand betrunken ist, dich diskriminierend beleidigt oder sogar körperlich übergriffig wird – kannst du die Person über dein jeweiliges Buchungsportal melden. In einem solchen Fall musst du als Mitfahrer nichts bezahlen, denn die Fahrt mit einem betrunkenen Fahrer entspricht nicht der Leistung, die du beanspruchen kannst.
- Bei Straftaten wende dich – auch im Interesse künftiger Fahrer/Mitfahrer – an die Polizei.
Darf ich verlangen, dass mein Fahrer oder Mitfahrer sich ausweist?
- Ja. Als Mitfahrer kannst du deinen Fahrer bitten, dir seinen Personalausweis und Führerschein zu zeigen, um sicherzugehen, dass die Person, bei der du eine Mitfahrt gebucht hast, auch vor dir steht. Ebenso kannst du als Fahrer deinen Mitfahrer bitten, sich auszuweisen, bevor du ihn in dein Auto steigen lässt.
Wie lange muss ich zum vereinbarten Termin auf meinen Fahrer/Mitfahrer warten, wenn er sich verspätet?
- Mit der Buchung ist ein fester Abfahrtstermin vereinbart. Dein Fahrer oder Mitfahrer ist selbst dafür verantwortlich, pünktlich und abfahrbereit am vereinbarten Ort zu sein. Du bist deshalb im Prinzip nicht verpflichtet, abzuwarten – aber eine leichte Verspätung von 5-10 Minuten abzuwarten, ist üblich. Gib deinem Fahrer oder Mitfahrer so früh wie möglich Bescheid, wenn du eine leichte Verspätung absehen kannst.
- Wenn du ohne deinen verspäteten Mitfahrer losfährst oder als Mitfahrer den Treffpunkt verlässt, um dir eine Alternative zur verspäteten Fahrt zu suchen, stornierst du damit die Fahrt. Bitte informiere dich, welche Bedingungen für Stornierung und Rückerstattung deine Buchungsplattform in diesem Fall vorsieht.
Während der Fahrt
Darf, bzw. muss ich unterwegs anhalten und Pausen ermöglichen?
- Kläre am besten schon vor der Fahrt, ob bzw. wie häufig du Pausen einplanst, und frage deine Mitreisenden nach ihren Bedürfnissen. Jedenfalls bei Fahrten, die länger als 1-1,5 Stunden dauern, solltest du mindestens eine Pause für WC-Besuch einplanen.
Darf ich während der Fahrt rauchen, Alkohol oder Cannabis konsumieren?
- Auf manchen Plattformen kannst du als Fahrer direkt im Profil angeben, oder als Mitfahrer im Profil erkennen, ob in dem Auto geraucht werden darf.
- Alkohol und Cannabis sollten für den Fahrer vor und während der Fahrt vollständig tabu sein, denn du trägst Verantwortung für deine Fahrgäste. In keinem Fall darfst du die gesetzlichen Grenzwerte für Alkohol (0,5 Promille) und THC (3,5ng/ml) im Blut überschreiten. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer bis 21 Jahre gilt ein komplettes Alkohol- und Cannabisverbot.
- Im Übrigen solltet ihr euch darüber abstimmen, welches Verhalten im Auto für die Fahrgemeinschaft passt – da ihr mehrere fremde Leute in einem sehr kleinen Raum seid, sollte dabei neben der Fahrsicherheit Höflichkeit und gegenseitige Zurückhaltung im Vordergrund stehen.
- Du kannst über die jeweilige Plattform melden und/oder eine entsprechende Bewertung abgeben, wenn jemand zur vereinbarten Fahrt als Fahrer nicht fahrtüchtig ist, oder wenn sich ein Mitfahrer nicht an deine Verhaltensregeln zu Konsum im Auto hält.
Darf ich die Fahrt abbrechen, wenn mein Fahrer/Mitfahrer alkoholisiert ist, schlecht riecht ö. ä.?
- Auf jeden Fall, wenn die Fahrsicherheit leidet. Das ist bei einem alkoholisierten Fahrer ohne Zweifel gegeben – und bei einem Mitfahrer, der z.B. lallt und gestikuliert und dadurch den Fahrer ablenkt, ebenfalls. In anderen Fällen solltest du abwägen.
- Wenn es dir unzumutbar erscheint, die Fahrt wegen des Zustands von Fahrer oder Mitfahrer fortzusetzen, darfst du sie abbrechen.
- Bitte informiere dich bei deiner Buchungsplattform, ob es für diese Fälle Regelungen über Rückerstattungen gibt. Im Zweifel brichst du eine Fahrt auf eigene Kosten ab und trägst auch die Kosten für eine Alternative Fahrt selbst.
Muss ich der Bitte meines Fahrgastes nachkommen, ihn direkt vor der Haustür abzusetzen?
- Nein. Die Plattform nutzt einen Algorithmus, um die Zustiegs- und Ausstiegsorte möglichst bequem für alle festzulegen – und mit der Buchung wird ein Zustiegs- und ein Ausstiegsort fest vereinbart.
- Wenn es dir nichts ausmacht, davon ein wenig abzuweichen, kannst du das natürlich gerne mit deinem Fahrgast abstimmen – aber du bist nicht dazu verpflichtet.
Nach der Fahrt
Kann ich meine/n Mitfahrer/in nach der Fahrt bewerten?
- Viele Plattformen bieten ein Bewertungssystem an. Wenn du deinen Mitfahrer dort bewertest, tue das wahrheitsgemäß, klar und fair.
Was, wenn´s schiefgeht? – Leistungsstörung und Haftung
Wer haftet, wenn ich Fahrer bin und unterwegs einen Unfall habe?
- Grundsätzlich haftet der Unfallverursacher – die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind § 823 BGB, §§ 7, 18 StVG.
- Allerdings ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung zu bestimmten Mindestversicherungssummen eine Voraussetzung für die Fahrzeugzulassung. Sie kommt für Personen- Sach- und Vermögensschäden der anderen Seite auf, wenn du einen Unfall verursachst oder mitverursachst.
- Hast du durch den Unfall Schäden an deinem eigenen Fahrzeug verursacht, greift die Haftpflicht nicht. Du kannst aber eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen, um dein finanzielles Risiko zu minimieren, und z.B. einzelne Unfallschadenskonstellationen wie Wildunfälle abzudecken. Bei manchen Schäden, z.B. Beschädigungen durch Reifenplatzer an der Karosserie, kann im Einzelfall umstritten sein, ob ein sogenannter „unversicherter Betriebsschaden“ oder ein Unfall vorliegt. Informiere dich bei Bedarf bei deinem Versicherer oder einem spezialisierten Anwalt.
- Erleidest du durch einen selbst verursachten Unfall Verletzungen, greift deine Krankenversicherung. Geschieht der Unfall der Fahrgemeinschaft auf dem Weg zur Arbeit eines oder mehrerer Insassen, kann auch die jeweilige Unfallversicherung eintreten. Daher ist eine zusätzliche Insassen-Unfallversicherung nur in seltenen Fällen sinnvoll.
- Wenn ein anderes Auto den Unfall verursacht, haftet hier der Fahrzeughalter bzw. Fahrzeugführer mit seiner Haftpflicht für Schäden.
- Wenn du ein Fahrzeug fährst, das nicht dir gehört, solltest du sicherstellen, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung dich als Fahrer zulässt (z.B. Vielfahrertarif).
Wer ersetzt mir Schäden an meinem Fahrzeug, die ein Mitfahrer oder sein Gepäck verursacht haben?
- Wenn der Mitfahrer den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat, muss er dafür aufkommen.
- Wenn dein Mitfahrer über eine Privathaftpflichtversicherung verfügt, tritt diese in der Regel ein – allerdings nur bei Fahrlässigkeit, nicht bei Vorsatz. Diese Unterscheidung betrifft aber nur die Frage, ob er seinen Schaden selbst tragen muss. Nicht, ob er dir Ersatz schuldet.
Was ist, wenn mein Mitfahrer nicht bezahlt?
- Du solltest möglichst vor der Fahrt klären, wann und wie du deinen Kostenbeitrag erhältst. Das hängt von der jeweiligen Buchungsplattform ab. Die Bezahlung kann meistens direkt über die Plattform abgewickelt werden. Diese zieht das Geld dann bereits nach Buchung vom Mitfahrer ein und leitet es dir weiter, sobald du ihn erfolgreich transportiert hast. Bei Barzahlung solltest du dir den vereinbarten Betrag vor Fahrtantritt aushändigen lassen.
- Wenn dein Mitfahrer vor Fahrtantritt nicht zahlt, musst du ihn nicht mitnehmen. Wenn dein Mitfahrer dich vertröstet und schließlich nicht zahlt, solltest du das der Plattform melden.
- Wenn du deinen Mitfahrer wie vereinbart befördert hast, hast du auch Anspruch auf den vereinbarten Kostenbeitrag.
Was ist, wenn mein Mitfahrer nicht erscheint?
- Mit der Buchung schließen du und dein Mitfahrer einen Beförderungsvertrag. Bei Buchung und Zahlung über eine Buchungsplattform gibt es in der Regel Zeitstufen, innerhalb derer dein Mitfahrer noch kostenfrei oder gegen reduzierte Zahlung stornieren kann. Aber versäumt er diese Fristen, und erscheint einfach nicht, hast du Anspruch auf den vollen Kostenbeitrag.
- Über eine Buchungsplattform ist es möglich, dass dieser dir automatisch weitergeleitet wird. Hast du Barzahlung vereinbart, entgeht dir der Kostenbeitrag zunächst. Du kannst versuchen, deinen Mitfahrer schriftlich zur Zahlung aufzufordern, und im Fall der Zahlungsverweigerung gegen ihn vorgehen, notfalls mit einem gerichtlichen Mahnbescheid.
- Manche Plattformen bieten für solche Fälle Konfliktlösung an. Informiere dich, ob die von dir gewählte Plattform eine solche Option bereithält.
- In jedem Fall solltest du deinen Mitfahrer der Plattform melden und ihn entsprechend bewerten – denn die Plattformen leben davon, dass die Fahrer und Mitfahrer einander vertrauen und sich aufeinander verlassen können.
Wie kann ich gegen eine schlechte Bewertung vorgehen?
- Gegen eine schlechte Bewertung kannst du in der Regel vorgehen, wenn sie unwahr oder beleidigend ist. Wende dich in diesem Fall an die Buchungsplattform und teile detailliert mit, warum du die Bewertung nicht als angemessen ansiehst.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich mich belästigt fühle?
- Wenn du unterwegs belästigt wirst, wende dich an deine anderen Mitfahrer, rufe Freunde oder Familie von der Fahrt aus an oder notfalls auch die Polizei. Du kannst die Fahrt abbrechen, wenn du dich nicht wohlfühlst. Du musst aber damit rechnen, dass du als Mitfahrer dein Geld nicht erstattet bekommst bzw. als Fahrer die Kostenbeteiligung verlierst, wenn du nachträglich nicht beweisen kannst, was passiert ist.
- Bitte melde unangemessenes Verhalten deines Fahrers oder Mitfahrers nach der Fahrt auch direkt der Buchungsplattform. Damit schützt du auch spätere Fahrgäste vor ähnlichen Erfahrungen.