Illustration Mitfahren

Rechtsfragen und Antworten zum Ridesharing für Mitfahrende

Grundvoraussetzungen

Wie alt muss ich sein, um ein Mitfahrangebot zu nutzen?
  • In der Regel musst du mindestens 18 Jahre alt sein, damit du dich selbst auf den Buchungsplattformen registrieren und eine Mitfahrt buchen darfst.
  • Mit deinen Eltern gemeinsam darfst du in der Regel auch mitfahren, wenn du jünger bist. Deine Eltern müssen dann für sich und dich einen Platz buchen. Wenn du einen Kindersitz brauchst, müssen deine Eltern und du ihn selbst mitbringen.
  • Manche Plattformen erlauben die Mitfahrt von allein reisenden Minderjährigen bis zu einer bestimmten Altersgrenze gar nicht, und z.B. ab 14 oder 16 Jahren nur wenn eine schriftliche Einverständniserklärung deiner Eltern vorliegt.
  • Bitte informiere dich genau, welche Altersgrenzen und Mitnahmebedingungen die von dir gewählte Buchungsplattform hat, und kläre Fragen vor der Fahrt mit deinen Eltern und dem Fahrer.
Kann ich eine Fahrt auch für eine andere Person buchen?
  • Manche Buchungsplattformen schließen die Buchung für andere Personen ausdrücklich aus. Dann darfst du nicht für eine andere Person buchen.
  • Wenn es erlaubt ist, musst du sicherstellen, dass dein Fahrer einverstanden ist. Er muss vorher genau wissen, wen er mitnimmt. Und der Fahrer braucht eine Kontaktmöglichkeit zu der Person, für die du buchst.
  • Bitte beachte die jeweilige Richtline für die Beförderung von Minderjährigen, falls du für dein Kind buchen willst. Die Plattformen schließen unbegleitetes Reisen von Minderjährigen oft bis 14 oder 16 Jahren ganz aus.
Was passiert mit meinen persönlichen Daten?
  • Wenn du dich auf einer der Buchungsplattformen registrierst, schließt du mit ihnen einen Nutzungsvertrag ab. Die Buchungsplattformen dürfen die persönlichen Daten erheben und speichern, die für diesen Nutzungsvertrag notwendig sind: Meistens zumindest deine E-Mail-Adresse und deine Telefonnummer. Diese musst du zutreffend angeben. Bei manchen Buchungsplattformen musst du zusätzlich ein Foto oder weitere Identitätsnachweise erbringen.
  • Dein Fahrer oder Mitfahrer darf deine Kontaktdaten nur für folgende Zwecke verwenden:
    • Um eine Anfrage zur Buchung zu stellen bzw. eine Buchung durchzuführen
    • Damit eine reibungslose Fahrt möglich ist – für die Vereinbarung eines Zustiegsortes, falls Verspätungen auftreten usw.
    • Falls etwas schiefgeht – z.B., wenn Gepäck vergessen wurde.
  • In der Regel werden deine Daten für einen gewissen Zeitraum nach der Fahrt, z.B. 14 Tage, gespeichert, damit im Nachhinein auftretende Fragen oder Probleme noch geklärt werden können. Das ist zulässig.
  • Die Buchungsplattform muss deine Daten löschen, wenn du dein Nutzerkonto löschst, und du kannst manchen Verwendungen der Daten widersprechen. Schau hierfür in die Datenschutzerklärung deiner gewählten Buchungsplattform.
  • Wenn du den Verdacht hast, dass deine persönlichen Daten vom Fahrer missbräuchlich verwendet werden, kannst du dich bei der Buchungsplattform melden. Wenn die Buchungsplattform selbst nicht richtig mit den Daten umgeht, kannst du dich an die Datenschutzbehörde wenden. Alle Bundesländer unterhalten eine Datenschutzbehörde, die du im Internet findest.
Kann ich als Mensch mit Unterstützungsbedarf/ Mobilitätseinschränkung eine Fahrt buchen?
  • Klar! Bitte teile deinem Fahrer das aber vorher mit und stimmt euch ab, denn es kann Einschränkungen geben – zum Beispiel aus Platzgründen (Rollstuhlmitnahme, Beinfreiheit), oder weil die Mitnahme von Tieren ausgeschlossen ist (z.B. Blindenhund). Reist du mit einer Begleitperson, buche bitte zwei Plätze.
  • Manche Buchungsplattformen bieten auch Formulare an, mit denen du z.B. die Rollstuhlmitnahme direkt anfragen kannst.
  • Viele Buchungsplattformen haben Antidiskriminierungs-Richtlinien. Wenn deine Buchung allein aufgrund deiner Mobilitätseinschränkung abgelehnt wird, wende dich an die Plattform.
Kann mein Kind eine Fahrt allein antreten?
  • Es kommt auf das Alter deines Kindes und die Bedingungen der Buchungsplattform an.
  • Wir raten für Kinder unter 7 Jahre unabhängig von den Bestimmungen der Plattform davon ab. Denn während z.B. Airlines, Bahn- und Busunternehmen teils eigene Betreuungsangebote für alleinreisende Kinder haben, können private Fahrer keine professionelle Kinderbetreuung leisten. Dir muss klar sein, dass die elterliche Fürsorgepflicht und Aufsichtspflicht bei dir als Elternteil bleibt, auch wenn dein Kind bei einem Fahrer allein mitreisen darf.
  • Bei älteren Kindern kommt es darauf an, ob dein Kind schon versteht, was die Reise bedeutet, ob du ihm zutraust, sich gegenüber einem fremden Fahrer zu äußern – zum Beispiel, wenn es eine Pause braucht – und ob du sicherstellen kannst, dass es am Einstiegs- und Ausstiegsort sicher verabschiedet und in Empfang genommen werden kann.
  • In die Haftpflichtversicherung des Fahrers sind Kinder – wie andere Mitreisende auch – einbezogen, wenn es einen Unfall gibt.
  • Viele Plattformen ermöglichen ohnehin erst ab einer bestimmten Altersgrenze – z.B. ab 13 oder ab 16 Jahren – das unbegleitete Mitreisen von Minderjährigen. Dann muss dem Fahrer meist eine Einverständniserklärung der Eltern vorgelegt werden.
  • Hierfür stellen die Buchungsplattformen teils eigene Vordrucke zur Verfügung, die du nur ausfüllen und deinem Kind mitgeben musst. Die Einverständniserklärung sollte mindestens folgende Angaben enthalten und zweifach – einmal für den Fahrer, einmal für dein Kind – ausgefüllt werden:
    • Name, Einverständnis mit Datum des/der Erziehungs-/Personensorgeberechtigten zu der Mitfahrgelegenheit (Start/Ziel-Angabe, Datum)
    • Name und Geburtsdatum des mitfahrenden Kindes
    • Name und Kontaktdaten des Fahrers
    • Erreichbarkeit des Erziehungs-/Personensorgeberechtigten
    • Ggfs. Notfall-Kontaktadresse
    • Unterschrift des Erziehungs-/Personensorgeberechtigten
    • Unterschrift des Fahrers.
  • Bitte informiere dich auf der jeweiligen Buchungsplattform über die genauen Vorgaben, und kläre in jedem Fall mit dem Fahrer, ob die Mitnahme eines Minderjährigen möglich ist.
(Wo) kann ich mich melden, wenn ich den Verdacht habe, dass ein Nutzer Missbrauch der Plattform betreibt? (z.B. klar gewerbliches Fahren, Kontaktaufnahme offenbar nur zum Ausspähen von Daten)
  • Die jeweiligen Buchungsplattformen verfügen über Meldeoptionen für verdächtige Mitglieder oder verdächtige Fahrten. Bitte informiere dich bei der Registrierung, welche Möglichkeiten dir zur Verfügung stehen.
  • Bitte beachte die Sicherheitshinweise, mit denen du betrügerische Links erkennen und Betrug vorbeugen kannst. Dazu gehört z.B., dass du nur über die offiziellen Zahlungswege der Buchungsplattformen deine Fahrt bezahlen solltest. Sei sparsam mit deinen persönlichen Informationen und prüfe Links, bevor du sie anklickst.
  • Wenn du Opfer einer Straftat geworden bist, zum Beispiel durch Zahlungsbetrug, Identitätsdiebstahl oder (sexuelle) Gewalt während der Fahrt, wende dich direkt an die Polizei:
  • In Notfällen erreichst du sie unter 110.
  • In weniger dringenden Fällen gibt es eine örtliche Durchwahl, oder kannst online oder vor Ort Anzeige stellen.

Abgrenzungsfragen: Wann liegt Ridesharing vor?

Was muss ich bei der Steuererklärung beachten, wenn ich Mitfahrgelegenheiten nutze und die Kosten von der Steuer absetzen will?
  • Private Fahrten, zum Beispiel für einen Städtetrip oder um Verwandte zu besuchen, kannst du nicht von der Steuer absetzen.
  • Für berufliche Fahrten ist zu unterscheiden:
  • Wenn du eine Mitfahrgelegenheit nutzt, um den Zielort für eine Geschäftsreise oder Weiterbildung zu erreichen, kannst du die Fahrtkosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen (Kilometerpauschale oder Nachweise über tatsächliche Kosten).
  • Wenn du eine Mitfahrgelegenheit regelmäßig nutzt, um an deine Arbeitsstelle zu gelangen, kann jeder Mitfahrer die Fahrtkosten über die Pendlerpauschale geltend machen. Allerdings nur für den kürzesten oder verkehrsgünstigen Weg, und als Mitfahrer nur bis maximal 4.500,-€ pro Jahr. Und: Du darfst die Kosten nicht für den Hin- und den Rückweg, sondern nur für eine Strecke ansetzen.
  • Da das Steuerrecht komplex ist, können hier nur erste Informationen gegeben werden. Um deinen Einzelfall zu prüfen oder festzustellen, ob du ein Fahrtenbuch oder andere Nachweise vorhalten musst, wende dich bitte an eine Steuerberaterin.

Meine Rechte, meine Pflichten nach Vereinbarung – Erfüllung

Vor der Fahrt

(Wie) Kann ich eine zur Mitfahrt gebuchte Fahrt stornieren?
  • Du kannst eine angebotene Fahrt stornieren. Es kann verschiedene Gründe geben, dass du die Mitfahrt nicht antreten kannst – zum Beispiel, wenn du krank wirst. Bitte informiere dich, welche Regeln für die Stornierung und Rückerstattung als Mitfahrer auf deiner Buchungsplattform gelten.
  • Wenn du vorab über ein Zahlungsportal bezahlt hast: In der Regel erhältst du dein Geld dann vollständig zurück, wenn dem Fahrer noch genug Zeit bleibt, einen anderen Mitfahrer zu finden. Stornierst du erst an dem Tag, an dem deine Mitfahrgelegenheit starten soll oder erscheinst nicht zum Treffpunkt, ist Rückerstattung meist reduziert oder ausgeschlossen.
  • Wenn du häufiger Fahrten stornierst, werden Fahrer davon ausgehen, dass du kein zuverlässiger Mitfahrer bist.
Darf ich kurzfristig die Mitfahrt/Mitnahme verweigern, wenn mein Fahrer/Mitfahrer mir unheimlich ist?
  • „Unheimlich“ ist leider nicht ganz leicht greifbar. Du solltest auf dein Gefühl vertrauen: Wenn du dich mit einer Person unsicher fühlst, lass sie nicht in dein Auto bzw. fahre nicht mit. Du musst aber damit rechnen, dass du als Mitfahrer unter Umständen trotzdem die Kostenbeteiligung zahlen musst.
  • Wenn dein Unwohlsein sich an leicht erkennbaren und messbaren Maßstäben festmacht – zum Beispiel, wenn jemand betrunken ist, dich diskriminierend beleidigt oder sogar körperlich übergriffig wird – kannst du die Person über dein jeweiliges Buchungsportal melden. In einem solchen Fall musst du als Mitfahrer nichts bezahlen, denn die Fahrt mit einem betrunkenen Fahrer entspricht nicht der Leistung, die du beanspruchen kannst.
  • Bei Straftaten wende dich – auch im Interesse künftiger Fahrer/Mitfahrer – an die Polizei.
Darf ich verlangen, dass mein Fahrer oder Mitfahrer sich ausweist?
  • Ja. Als Mitfahrer kannst du deinen Fahrer bitten, dir seinen Personalausweis und Führerschein zu zeigen, um sicherzugehen, dass die Person, bei der du eine Mitfahrt gebucht hast, auch vor dir steht. Ebenso kannst du als Fahrer deinen Mitfahrer bitten, sich auszuweisen, bevor du ihn in dein Auto steigen lässt.
Kann ich auch eine Fahrt mit Kind/Kleinkind antreten? Muss ich dafür einen eigenen Kindersitz mitbringen?
  • Bitte informiere dich möglichst vor der Buchung, ob dein Buchungsportal die Mitnahme von Kindern erlaubt. Teile in jedem Fall bei deiner Anfrage deinem Fahrer mit, dass du mit einem Kind oder Kleinkind reisen möchtest.
  • Bis zum 12. Lebensjahr, oder bis es 150cm groß ist, darf jedes Kind nur mit einem geeigneten Kindersitz befördert werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 21 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung).
  • Du musst zwei Plätze buchen und einen passenden Kindersitz für dein Kind mitbringen.
Kann ich vor der Fahrt einsehen, wer/wie viele Personen mit mir reisen?
  • Du kannst deinen Fahrer fragen.
  • Wenn dein Fahrer die Mitfahrt zur Buchung anbietet, gibt er an, wie viele Plätze im Auto mit Mitfahrern besetzt werden. Du kannst nicht steuern, ob am Tag der Fahrt alle davon besetzt sind und wer genau mit dir fährt – es sei denn, du buchst selbst mehrere Plätze.
Wie lange muss ich zum vereinbarten Termin auf meinen Fahrer/Mitfahrer warten, wenn er sich verspätet?
  • Mit der Buchung ist ein fester Abfahrtstermin vereinbart. Dein Fahrer oder Mitfahrer ist selbst dafür verantwortlich, pünktlich und abfahrbereit am vereinbarten Ort zu sein. Du bist deshalb im Prinzip nicht verpflichtet, abzuwarten – aber eine leichte Verspätung von 5-10 Minuten abzuwarten, ist üblich. Gib deinem Fahrer oder Mitfahrer so früh wie möglich Bescheid, wenn du eine leichte Verspätung absehen kannst.
  • Wenn du ohne deinen verspäteten Mitfahrer losfährst oder als Mitfahrer den Treffpunkt verlässt, um dir eine Alternative zur verspäteten Fahrt zu suchen, stornierst du damit die Fahrt. Bitte informiere dich, welche Bedingungen für Stornierung und Rückerstattung deine Buchungsplattform in diesem Fall vorsieht.

Während der Fahrt

Kann ich Pausen einfordern - z.B. um das WC zu besuchen oder Proviant nachzukaufen?
  • Kläre am besten schon vor der Fahrt, ob bzw. wie häufig dein Fahrer Pausen einplant, und teile deine Bedürfnisse mit.
  • Für ausreichend Proviant solltest du vor der Fahrt selbst sorgen – aber eine Pause für WC-Besuch sollte dein Fahrer bei Bedarf ermöglichen.
Darf ich während der Fahrt rauchen, Alkohol oder Cannabis konsumieren?
  • Auf manchen Plattformen kannst du als Fahrer direkt im Profil angeben, oder als Mitfahrer im Profil erkennen, ob in dem Auto geraucht werden darf.
  • Alkohol und Cannabis sollten für den Fahrer vor und während der Fahrt vollständig tabu sein, denn du trägst Verantwortung für deine Fahrgäste. In keinem Fall darfst du die gesetzlichen Grenzwerte für Alkohol (0,5 Promille) und THC (3,5ng/ml) im Blut überschreiten. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer bis 21 Jahre gilt ein komplettes Alkohol- und Cannabisverbot.
  • Im Übrigen solltet ihr euch darüber abstimmen, welches Verhalten im Auto für die Fahrgemeinschaft passt – da ihr mehrere fremde Leute in einem sehr kleinen Raum seid, sollte dabei neben der Fahrsicherheit Höflichkeit und gegenseitige Zurückhaltung im Vordergrund stehen.
  • Du kannst über die jeweilige Plattform melden und/oder eine entsprechende Bewertung abgeben, wenn jemand zur vereinbarten Fahrt als Fahrer nicht fahrtüchtig ist, oder wenn sich ein Mitfahrer nicht an deine Verhaltensregeln zu Konsum im Auto hält.
Darf ich die Fahrt abbrechen, wenn mein Fahrer/Mitfahrer alkoholisiert ist, schlecht riecht ö. ä.?
  • Auf jeden Fall, wenn die Fahrsicherheit leidet. Das ist bei einem alkoholisierten Fahrer ohne Zweifel gegeben – und bei einem Mitfahrer, der z.B. lallt und gestikuliert und dadurch den Fahrer ablenkt, ebenfalls. In anderen Fällen solltest du abwägen.
  • Wenn es dir unzumutbar erscheint, die Fahrt wegen des Zustands von Fahrer oder Mitfahrer fortzusetzen, darfst du sie abbrechen.
  • Bitte informiere dich bei deiner Buchungsplattform, ob es für diese Fälle Regelungen über Rückerstattungen gibt. Im Zweifel brichst du eine Fahrt auf eigene Kosten ab und trägst auch die Kosten für eine Alternative Fahrt selbst.
Darf mein Fahrer meinen Ausstiegsort spontan verändern? Nein. Die Plattform nutzt einen Algorithmus, um die Zustiegs- und Ausstiegsorte möglichst bequem für alle festzulegen – und mit der Buchung wird ein Zustiegs- und ein Ausstiegsort fest vereinbart.
  • Er muss dich zum vereinbarten Ort bringen – nur wenn besondere Umstände, zum Beispiel eine unvorhergesehene Straßensperrung, das verhindern, darf er die Route ändern. Oder, wenn du einverstanden bist.

Nach der Fahrt

An wen muss ich mich wenden, wenn ich mein Gepäck im Fahrzeug vergessen habe?
  • Wende dich so rasch wie möglich an deinen Fahrer. Wenn du ihn nur über eine Buchungsplattform kontaktiert hast, kannst du ihn in der Regel noch einige Tage nach der Fahrt auch über die Plattform erreichen. Sollte das nicht möglich sein, wende dich direkt an deine Buchungsplattform und erkundige dich, was zu tun ist.
Bei mir wurde ein falscher Betrag abgebucht, an wen muss ich mich wenden?
  • Prüfe nochmal deine Buchung, den vereinbarten Betrag, und ob eventuell eine Servicegebühr angefallen ist. Wenn der Betrag nicht stimmt, wende dich an die Buchungsplattform.
Kann ich meine/n Fahrer/in nach der Fahrt bewerten?
  • Viele Plattformen bieten ein Bewertungssystem an. Wenn du deinen Fahrer dort bewertest, tue das wahrheitsgemäß, klar und fair.

Was, wenn´s schiefgeht? – Leistungsstörung und Haftung

Wer haftet, wenn ich mich bei einem Unfall unterwegs verletze/meine Sachen beschädigt werden und mein Fahrer diesen verursacht hat?
  • Für deine Verletzungen haftet der Fahrer, wenn dieser zugleich Fahrzeughalter ist. Fährt ein anderer als der Halter, haftet dieser. Die Schäden reguliert die KFZ-Versicherung des Halters.
  • Bei Schäden an Gegenständen ist zu unterscheiden: Gegenstände, die du als Mitfahrer für gewöhnlich bei dir führst, z.B. Brille, Portemonnaie o.ä., werden von der KFZ-Haftpflicht des Halters/Fahrers ebenfalls ersetzt. Hast du aber wertvolle Gegenstände oder sonstiges Gepäck bei dir, solltest du diese einzeln (z.B. Musikinstrumenten-Versicherung) oder im Rahmen einer Reisegepäckversicherung absichern, da diese nicht von der Haftpflicht des Verursachers ersetzt werden.
Wer haftet, wenn ich mich bei einem Unfall unterwegs verletze/meine Sachen beschädigt werden und nicht mein Fahrer, sondern ein Dritter diesen verursacht hat?
  • Für deine Verletzungen haftet der Verursacher, in diesem Fall tritt die KFZ-Haftpflicht des Dritten ein.
  • Bei Schäden an Gegenständen ist zu unterscheiden: Gegenstände, die du als Mitfahrer für gewöhnlich bei dir führst, z.B. Brille, Portemonnaie o.ä., werden von der KFZ-Haftpflicht des Halters/Fahrers ebenfalls ersetzt. Hast du aber wertvolle Gegenstände oder sonstiges Gepäck bei dir, solltest du diese einzeln (z.B. Musikinstrumenten-Versicherung) oder im Rahmen einer Reisegepäckversicherung absichern, da diese nicht von der Haftpflicht des Verursachers ersetzt werden.
Wer ersetzt mir Transportschäden an meinem Gepäck?
  • Selbst bei Schäden am Gepäck, die durch einen von deinem Fahrer verursachten Unfall hervorgerufen werden, tritt die KFZ-Haftpflicht nur eingeschränkt ein. Du kannst das Risiko über eine passende Reisegepäckversicherung mindern, die du selbst abschließen musst. In einzelnen Fällen greift auch eine Hausratversicherung. Für besonders wertvolle Einzelgegenstände (z.B. Musikinstrument) solltest du eine separate Versicherung erwägen.
Was ist, wenn mein Fahrer nicht erscheint?
  • Mit der Buchung schließen du und dein Fahrer einen Beförderungsvertrag. Bei Buchung und Zahlung über eine Buchungsplattform gibt es in der Regel Zeitstufen, innerhalb derer dein Fahrer stornieren kann. Aber versäumt er diese Fristen, und erscheint einfach nicht, ist das ärgerlich.
  • Du kannst den Fahrer dazu auffordern, dir die Mehrkosten zu ersetzen, die dir durch sein Verhalten entstanden sind und die nicht vermeidbar waren. In Betracht kommen etwa Bahnfahrkarten oder Mehrkosten für eine andere Mitfahrt. Wenn er nicht zahlt, könntest du gerichtliche Hilfe suchen, etwa mit einem Mahnbescheid.
  • Manche Plattformen bieten für solche Fälle Konfliktlösung an. Informiere dich, ob die von dir gewählte Plattform eine solche Option bereithält.
  • In jedem Fall solltest du deinen Mitfahrer der Plattform melden und ihn entsprechend bewerten – denn die Plattformen leben davon, dass die Fahrer und Mitfahrer einander vertrauen und sich aufeinander verlassen können.
Wie kann ich gegen eine schlechte Bewertung vorgehen?
  • Gegen eine schlechte Bewertung kannst du in der Regel vorgehen, wenn sie unwahr oder beleidigend ist. Wende dich in diesem Fall an die Buchungsplattform und teile detailliert mit, warum du die Bewertung nicht als angemessen ansiehst.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich mich belästigt fühle?
  • Wenn du unterwegs belästigt wirst, wende dich an deine anderen Mitfahrer, rufe Freunde oder Familie von der Fahrt aus an oder notfalls auch die Polizei. Du kannst die Fahrt abbrechen, wenn du dich nicht wohlfühlst. Du musst aber damit rechnen, dass du als Mitfahrer dein Geld nicht erstattet bekommst bzw. als Fahrer die Kostenbeteiligung verlierst, wenn du nachträglich nicht beweisen kannst, was passiert ist.
  • Bitte melde unangemessenes Verhalten deines Fahrers oder Mitfahrers nach der Fahrt auch direkt der Buchungsplattform. Damit schützt du auch spätere Fahrgäste vor ähnlichen Erfahrungen.
Zu den Rechtsfragen für Fahrende